Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0035

Ro 2014/05/0035Verwaltungsgerichtshof02.08.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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