Ro 2014/05/0035•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0035
Ro 2014/05/0035Verwaltungsgerichtshof02.08.2016
Planung Widmung BauRallg3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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