Ro 2014/05/0030•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0030
Ro 2014/05/0030Verwaltungsgerichtshof27.08.2014
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.
2. Die Revision wird zurückgewiesen.
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