Ro 2014/05/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0027
Ro 2014/05/0027Verwaltungsgerichtshof16.02.2017
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Das Land Niederösterreich hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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