Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0026

Ro 2014/05/0026Verwaltungsgerichtshof29.06.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2016

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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