Ro 2014/05/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0021
Ro 2014/05/0021Verwaltungsgerichtshof13.12.2016
Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6 Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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