Ro 2014/05/0018•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0018
Ro 2014/05/0018Verwaltungsgerichtshof16.02.2017
Einhaltung der Formvorschriften Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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