Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0018

Ro 2014/05/0018Verwaltungsgerichtshof16.02.2017

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.2017

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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