Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0017

Ro 2014/05/0017Verwaltungsgerichtshof02.08.2016

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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