Ro 2014/05/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0012
Ro 2014/05/0012Verwaltungsgerichtshof16.02.2017
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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