Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0008

Ra 2014/05/0008Verwaltungsgerichtshof18.11.2014

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2014

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

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