Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0007

Ro 2014/05/0007Verwaltungsgerichtshof29.03.2017

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2017

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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