Ro 2014/05/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0007
Ro 2014/05/0007Verwaltungsgerichtshof29.03.2017
Planung Widmung BauRallg3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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