Ro 2014/05/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0006
Ro 2014/05/0006Verwaltungsgerichtshof16.02.2017
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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