Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0003

Ro 2014/05/0003Verwaltungsgerichtshof02.08.2016

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Brandschutz (Bestimmungen feuerpolizeilichen Charakters) BauRallg5/1/4 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben an Aufwendungen dem Land Niederösterreich insgesamt EUR 610,60 und der erstmitbeteiligten Partei insgesamt EUR 1.106,40 sowie der zweitmitbeteiligten Partei insgesamt EUR 1.106,40 jeweils (zu gleichen Teilen) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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