Ro 2014/05/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0003
Ro 2014/05/0003Verwaltungsgerichtshof10.03.2014
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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