Ra 2014/05/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0002
Ra 2014/05/0002Verwaltungsgerichtshof16.03.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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