Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0002

Ra 2014/05/0002Verwaltungsgerichtshof16.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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