Ro 2014/04/0074•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0074
Ro 2014/04/0074Verwaltungsgerichtshof21.01.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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