Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0069

Ro 2014/04/0069Verwaltungsgerichtshof01.02.2017

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.2017

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien werden abgewiesen.

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