Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0068

Ro 2014/04/0068Verwaltungsgerichtshof15.12.2014

Regest

Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.