Ro 2014/04/0066•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0066
Ro 2014/04/0066Verwaltungsgerichtshof07.03.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen der in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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