Ro 2014/04/0040•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0040
Ro 2014/04/0040Verwaltungsgerichtshof29.04.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
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