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Ro 2014/04/0038•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0038
Ro 2014/04/0038Verwaltungsgerichtshof24.06.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 114,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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