Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0036

Ra 2014/04/0036Verwaltungsgerichtshof09.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014040036.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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