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Ro 2014/04/0032•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0032
Ro 2014/04/0032Verwaltungsgerichtshof20.05.2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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