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Ra 2014/04/0021•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0021
Ra 2014/04/0021Verwaltungsgerichtshof24.06.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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