Ro 2014/04/0015•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0015
Ro 2014/04/0015Verwaltungsgerichtshof20.05.2015
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Erstrevisionswerberin und der Zweitrevisionswerberin jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Zweitrevisionswerberin und des Drittrevisionswerbers wird abgewiesen.
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