Ra 2014/04/0009•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0009
Ra 2014/04/0009Verwaltungsgerichtshof09.09.2014
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Revision wird zurückgewiesen.
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