Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0009

Ro 2014/04/0009Verwaltungsgerichtshof23.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.2014

Spruch

Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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