Ro 2014/04/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0009
Ro 2014/04/0009Verwaltungsgerichtshof23.05.2014
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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