Ra 2014/04/0001•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0001
Ra 2014/04/0001Verwaltungsgerichtshof25.03.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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