Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0084

Ro 2014/03/0084Verwaltungsgerichtshof26.04.2016

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2016

Spruch

Der Revisionswerberin wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Revision gegen das Erkenntnis bewilligt.

Der Revision wird Folge gegeben; das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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