Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0080

Ro 2014/03/0080Verwaltungsgerichtshof22.06.2016

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Steiermark hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.