Ro 2014/03/0080•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0080
Ro 2014/03/0080Verwaltungsgerichtshof22.06.2016
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer Steiermark hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.
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