Ro 2014/03/0078•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0078
Ro 2014/03/0078Verwaltungsgerichtshof27.11.2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
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