Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0057

Ra 2014/03/0057Verwaltungsgerichtshof18.02.2015

Regest

Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014030057.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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