Ro 2014/03/0057•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0057
Ro 2014/03/0057Verwaltungsgerichtshof26.05.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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