Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0057

Ro 2014/03/0057Verwaltungsgerichtshof26.05.2014

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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