Ra 2014/03/0054•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0054
Ra 2014/03/0054Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die angefochtenen Beschlüsse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Kostenbegehren der revisionswerbenden Partei werden abgewiesen.
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