Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0045

Ra 2014/03/0045Verwaltungsgerichtshof18.02.2015

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Spruch und Begründung Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014030045.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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