Ra 2014/03/0040•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0040
Ra 2014/03/0040Verwaltungsgerichtshof17.12.2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.