Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0035

Ro 2014/03/0035Verwaltungsgerichtshof20.12.2016

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Ermessen VwRallg8 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Anforderung an ein Gutachten Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2016

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.