Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0033

Ro 2014/03/0033Verwaltungsgerichtshof05.05.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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