Ro 2014/03/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0027
Ro 2014/03/0027Verwaltungsgerichtshof26.05.2014
Gebühren Kosten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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