Ro 2014/03/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0026
Ro 2014/03/0026Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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