Ra 2014/03/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0014
Ra 2014/03/0014Verwaltungsgerichtshof24.09.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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