Ro 2014/03/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0011
Ro 2014/03/0011Verwaltungsgerichtshof05.05.2014
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Eigenjagd
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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