Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0008

Ro 2014/03/0008Verwaltungsgerichtshof18.02.2015

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Enteignung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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