Ro 2014/03/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0007
Ro 2014/03/0007Verwaltungsgerichtshof17.12.2014
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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