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Ro 2014/03/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0002
Ro 2014/03/0002Verwaltungsgerichtshof26.02.2016
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Baurecht Nachbar übergangener Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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