Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0001

Ra 2014/03/0001Verwaltungsgerichtshof24.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2014

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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