Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0001

Ro 2014/03/0001Verwaltungsgerichtshof05.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014030001.J00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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