Ra 2014/02/0175•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0175
Ra 2014/02/0175Verwaltungsgerichtshof30.01.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.