Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0174

Ra 2014/02/0174Verwaltungsgerichtshof30.01.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2015

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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