Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0152

Ra 2014/02/0152Verwaltungsgerichtshof06.07.2015

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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