Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0130

Ra 2014/02/0130Verwaltungsgerichtshof13.01.2015

Regest

Allgemein Begründung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.01.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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